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Landratsamt Kelheim

SG 31 -

Sicherheit- und Ordnung

Donaupark 12

93309 Kelheim

waffenrecht@landkreis-kelheim.de

Waffen- und Sprengstoffrecht

Anzeige über den Erwerb / das Überlassen einer Schusswaffe

 

 

Gemäß § 37a Waffengesetz (WaffG) hat der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 WaffG oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 WaffG der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, binnen zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen:

1. die Überlassung,

2. den Erwerb,

3. die Bearbeitung durch

a) Umbau oder

b) Austausch eines wesentlichen Teils.

 

Der Inhaber einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen nach § 26 Absatz 1 Satz 1 WaffG hat auch die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung, gemäß Satz 1 anzuzeigen. Die Pflicht zur Anzeige nach Satz 1 besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.

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Wie möchten Sie Ihren Antrag stellen?

Online Antrag mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen und müssen Ihre persönlichen Daten nicht jedes mal erneut eingeben.

Download PDF-Formular

Wenn Sie das Formular per Hand ausfüllen, ausdrucken und anschließend mit der Post versenden wollen, können Sie dies über den nachfolgenden Button öffnen.

Hierbei handelt es sich um einen ganz gewöhnlichen Antrag als PDF Datei, den Sie bitte ausgefüllt und auf dem üblichen Postweg an das Landratsamt schicken. Erst nach Posteingang findet eine Antragsbearbeitung statt. Eine elektronische Übermittlung Ihrer Daten erfolgt hier nicht.

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Antragsdaten

1. Angaben zur Person

Antragsteller(in)

2. Erlaubnisart

3. Angaben zur Person des
Erwerbers / Überlassers

auch Erwerber nach Herstellung bzw. Besitzer der blockierten oder entsperrten Schusswaffe)

4. Angaben zu der/den Waffe/n

Weitere Waffen mit dem grünen "+" hinzufügen

5. Anlagen

Bitte beachten Sie, es kann nur ein Dokument hochgeladen werden. Entweder fassen Sie die Anhänge zusammen oder wiederholen das Upload-Element.

Weitere Anlagen mit dem grünen "+" hinzufügen

6. Angaben zur Prüfung der persönlichen Eignung

7. Angaben zur Prüfung der Zuverlässigkeit

Datum

 

30.10.2025 

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