Landkreis Kelheim

Hauptamt

Donaupark 12

93309 Kelheim

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Antrag auf Verwendung für das Wappen des Landkreises Kelheim

Start und Daten
Zweck
Zusammenfassung

Hinweise zum Antrag

Jede Verwendung des Wappens des Landkreises Kelheim von Dritten bedarf der vorherigen Genehmigung des Landkreises (Art. 3 Abs.3 LKrO). Alle Rechte an dem Wappen liegen beim Landkreis Kelheim.

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Ohne Kenntnisnahme kann der Antrag nicht gesendet werden.

Ihre Daten
Zweckangaben

Wir/Ich beantrage/-n eine Genehmigung zur Verwendung des Wappens des Landkreises Kelheim für nachfolgenden Einzelzweck:

  • Zweck benennen und genaue Angabe, wo das Wappen erscheint bzw. für was es verwendet werden soll (Flyer, Plakat etc.)
  • bitte auch angeben, ob es sich um ein Druckwerk und/oder eine Onlineverwendung handelt

Falls Sie bereits einen Entwurf Ihrer geplanten Veröffentlichung vorliegen haben, bitten wir um einen Datei-Upload. Bitte kennzeichnen Sie die Stelle, an dieser das Wappen des Landkreises Kelheim erscheinen soll.

Angaben zum Wappen

Die Beantragung und ggf. weitere Abstimmungen stellen noch keine Genehmigung dar. Das Wappen des Landkreises Kelheim darf erst verwendet werden, nachdem die endgültige Genehmigung für den beantragten Zweck zugeleitet wurde.

 

Bevor der Antrag beim zuständigen Sachgebiet eingeht, müssen Sie noch Ihre E-Mail Adresse bestätigen. Bitte prüfen Sie deswegen auch Ihren SPAM-Ordner.

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