Landratsamt Kelheim

Schülerbeförderung

Donaupark 13

93309 Kelheim

09441 207-3550
schuelerbefoerderung@landkreis-kelheim.de

Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrtkosten für den Schulweg im Rahmen der Familienbelastungsgrenze

Hinweis zur Ausschlussfrist

Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen!

Hinweis Schulbestätigung

Bitte beachten Sie, dass Sie die ausgefüllte Bestätigung der Schule benötigen, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Die unterschriebene Bestätigung der Schule können Sie einscannen und am Ende dieses Antrages hochladen.

Allgemeine Hinweise

1. Die verauslagten Schulwegkosten werden grundsätzlich am Ende eines Schuljahres abgerechnet. Erstattungsfähig sind die im vorangegangenen Schuljahr angefallenen Fahrtkosten für den Schulweg, soweit die Familienbelastungsgrenze von derzeit 490 € pro Familie bzw. 320 € pro Schülerin oder Schüler überschritten wird oder die Ausnahmevoraussetzungen zutreffen. Die Anträge von Geschwistern sind zusammen einzureichen, da die Familienbelastung nur einmal pro Familie und Schuljahr abgezogen wird.

 

2. Die Familienbelastung entfällt bzw. mindert sich, wenn

 

a) eine dauernde Behinderung der Schülerin oder des Schülers vorliegt, wegen der er, unabhängig von der Schulweglänge, auf eine Beförderung angewiesen ist. Zum Nachweis der dauernden Behinderung ist eine Fotokopie des Schwerbehindertenausweises mit den entsprechenden Merkzeichen vorzulegen;

 

b) die Unterhaltsleistenden für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen. Es ist ein Nachweis (Kontoauszug) über den Bezug des Kindergeldes für den Monat August vom Schuljahresbeginn einzureichen;

 

c) die Unterhaltsleistenden oder die Schülerin oder der Schüler Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder auf Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Bitte den entsprechenden Bescheid vorlegen. Wenn ein Schüler Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommt, so ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

 

3. Bei der Berechnung des Erstattungsbetrages kann nur der jeweils kostengünstigste Tarif (z.B. D-Ticket oder Ermäßigungsticket, 365-Euro-Ticket von RVV, INVG u. MVV) berücksichtigt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Fahrpreisermäßigungen angeboten werden. Es ist zu beachten, dass während der Ferienmonate keine Fahrkosten erstattet werden.

 

4. Erstattungsfähig sind nur vorgelegte Fahrkarten oder Abbuchungen vom Kontoauszug. Eine evtl. Unterrichtsverlegung ist mit Schulbescheinigung zu belegen. Sofern Fahrpreisermäßigungen nicht in Anspruch genommen werden, kürzt das Landratsamt den Fahrpreis auf die Kosten des günstigsten Tarifes. Fehlende oder verloren gegangene Fahrkarten können nicht erstattet werden.

 

5. Deckt sich der Weg von der Wohnung zur Schule ganz oder teilweise mit dem Weg zur Arbeitsstätte, werden die Schulwegkosten anteilsmäßig erstattet.
 

6. Der Schulweg muss grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Ist der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges notwendig bzw. insgesamt wirtschaftlicher, so ist hierfür ein gesonderter Antrag zum Schuljahresbeginn zu stellen.

 

7. Der Erstattungsantrag ist vom Unterhaltsleistenden für jeden in seinem Haushalt lebende Schülerin oder Schüler, für den im Rahmen der Familienbelastungsgrenze Fahrtkosten ersetzt werden können, bis zum 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Eine verspätete Antragstellung führt zum Erlöschen des Anspruchs auf Kostenerstattung.

 

8. Die Schulbestätigung ist von der Schule einzuholen und am Ende des Antrags hochzuladen oder unverzüglich einzureichen.

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Angaben zum/r Schüler/in

Straße, Haus-Nr.

Angaben zur Schule und zum Schuljahr

Bitte tragen Sie hier das Schuljahr ein, für das der Antrag gestellt werden soll:

Benutzte Verkehrsmittel

(Bahnhof, Haltestelle/Einstieg)

(Bahnhof, Haltestelle/Ausstieg)

Wenn die Schule nicht mit einem Verkehrsmittel erreicht werden kann, bitte alle angeben.

Antrag auf Anerkennung der notwendigen Beförderung mit einem privaten Kraftfahrzeug
Angaben zu den Voraussetzungen

a) Bezieht der Unterhaltsleistende für mindestens 3 Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen?

b) Besteht eine dauernde Behinderung des Schülers/der Schülerin?

c) Hat der Unterhaltsleistende oder der/die Schüler/in Anspruch auf  Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder SGB II?

d) Bezieht der Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) vom Arbeitsamt?

Angaben zum/r Schüler/in
Stundenplan der Schule

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Stundenplan der Schule

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

Bitte tragen Sie nachfolgend alle Praktika ein:

Geben Sie bitte die Adresse an:

Waren während des Praktikums Fahrten zur Schule notwendig?

Fand der Unterricht wöchentlich oder als Blockunterricht statt?

Wie oft?

Bitte geben Sie nachfolgend jeden Block an:

War der Schüler während des Blockunterrichts auswärts untergebracht?

Bitte geben Sie die Adresse an:

Angaben zum Arbeitgeber

Deckt sich der Schulweg mit dem Weg zur Arbeitsstätte?

Schule A: Schüler/in eines Gymnasiums oder einer Wirtschaftsschule ab Klasse 11 mit Vollzeitunterricht

Schule B: Fachoberschüler der Klasse 11 und Berufsfachschüler mit wechselndem Praktikum

Schule C: Berufsschüler

Angaben zum Bankkonto

Tragen Sie hier bitte die Bankverbindungsdaten des Kontos ein, auf das die Erstattung überwiesen werden soll.

Fahrkarten

Tragen Sie nachfolgend bitte jede Karte einzeln ein. Sie können mehrere Fahrkarten erfassen, wenn Sie auf den Button weitere hinzufügen klicken.

Laden Sie hier die Fahrkarten hoch, die Sie oben angegeben haben. Bitte versuchen Sie die Fahrkarten in wenigen Dokumenten zusammengefasst hochzuladen. Sie können maximal 12 Anlagen hochladen. 

Nachweise für das 365-Euro-Ticket
Bitte legen Sie bei Benutzung des 365-Euro-Tickets die Kontoauszüge mit den Abbuchungen für das betreffende Schuljahr vor.

Nachweise für das D-Ticket und Ermäßigungsticket
Bitte legen Sie bei Benutzung des D-Ticket und Ermäßigungsticket die Kontoauszüge mit den Abbuchungen für das betreffende Schuljahr vor.

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