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Landratsamt Kelheim

Kreisjugendamt

Donaupark 12

93309 Kelheim

09441 207-5310
Fachbereich-Kita@landkreis-kelheim.de

Antrag auf Personalzustimmung

nach § 16 Abs. 6 AVBayKiBiG

 

Start
Daten
Antrag
Nachweise
Zustellung
Zusammenfassung
Mit diesem Online-Antrag können Sie folgendes beantragen:
 
Sollten Sie planen, Personal einzustellen,das nicht über die generelle fachliche Eignung als pädagogische Fach- oder Ergänzungskraft verfügt, können Sie bei uns eine Personalzustimmung beantragen. 

 

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Um fortzufahren wählen Sie bitte eine der folgenden Möglichkeiten:
Anmeldung mit Organisationskonto

Das Elster-Unternehmenskonto ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen für Unternehmen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Elster-Unternehmenskonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.

 

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Elster-Unternehmenskontos vorbefüllt.

Weiter ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.

Voraussetzung

gültige Mailadresse

Hinweise

Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis. Beachten Sie bitte, dass Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben müssen. Dann bitte per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Ihre Daten
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Bewerbende Person
Bisherige Dienststelle
Bewerbung für
Angestrebte Tätigkeitsart und angestrebter Einsatzbereich
Sprachnachweis B2
Für die Bearbeitung werden folgende Unterlagen benötigt
Einwilligung in elektronische Bekanntgabe und Zustellung

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

 

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

 

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

 

Die Einwilligung zu Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

weiterführende Informationen

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.
Da Sie der elektronischen Antwort zugestimmt haben, bekommen Sie eine Kopie des Antrags zusätzlich in ihr elektronisches Postfach zugestellt.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Wie geht es weiter?

Eine Kopie des Antrags und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.
Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Ihr Formular wird an den zuständigen Bereich zur Sachbearbeitung weitergeleitet.

Wie geht es weiter?

ACHTUNG!
Nach dem Ausfüllen des Formulars, wird dieses nicht automatisch an den Fachbereich weitergeleitet.

Eine Kopie des Formulars und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.

Um den Antrag abschließen zu können, müssen Sie den Antrag und die entsprechenden Dateien ausdrucken und unterschrieben an das Landratsamt xxx schicken.

Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Vorgangsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

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