Landratsamt Kelheim
Straßenverkehrswesen
Donaupark 12
93309 Kelheim
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.
Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs.
Liegen Be- und Entladestelle nicht im Bezirk ein und derselben Straßenverkehrsbehörde, so ist jeweils ein Antrag an die für den Beladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde und an die für den Entladeort zuständige Straßenverkehrsbehörde zu senden.
Bei grenzüberschreitenden Beförderungen über nicht an Autobahnen liegenden Grenzübergangsstellen ist die Straßenverkehrsbehörde zuständig, in deren Bezirk die Grenzübergangsstelle der Einfahrt liegt.
Soll der Fahrweg zwischen zwei Autobahnabschnitten bestimmt werden, ist eine Antragsausfertigung an die Straßenverkehrsbehörde zu senden, in deren Bezirk der endende Autobahnabschnitt liegt.
Ist die Benutzung von Autobahnen unzumutbar (§35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GGVSEB), muss der Antrag ausschließlich an die Straßenverkehrsbehörde gerichtet werden, in deren Bezirk die Beladestelle liegt.
Straßenverkehrsbehörden sind in
nur bei "unterbrochenen Autobahnen"
29.10.2026
Durch Betätigen des Sendebuttons wird der Vorgang an die zuständige Stelle gesendet.
Eine Kopie des Vorgangs erhalten Sie per Mail an die oben angegebene Adresse.