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Landratsamt Kelheim

SG 34 - Veterinäramt

Donaupark 12

93309 Kelheim

09441 207-7100
veterinaerabteilung@landkreis-kelheim.de

Veterinärrecht und Verbraucherschutz

Antrag auf Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (ausgenommen Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen)

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

 

Eine tierschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der für den Antragsteller zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) zu beantragen.

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Wie möchten Sie Ihren Antrag stellen?

Online Antrag mit Bürgerkonto

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen und müssen Ihre persönlichen Daten nicht jedes mal erneut eingeben.

Download PDF-Formular

Wenn Sie das Formular per Hand ausfüllen, ausdrucken und anschließend mit der Post versenden wollen, können Sie dies über den nachfolgenden Button öffnen.

Hierbei handelt es sich um einen ganz gewöhnlichen Antrag als PDF Datei, den Sie bitte ausgefüllt und auf dem üblichen Postweg an das Landratsamt schicken. Erst nach Posteingang findet eine Antragsbearbeitung statt. Eine elektronische Übermittlung Ihrer Daten erfolgt hier nicht.

Hinweis


Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Führungszeugnis, nicht älter als 6 Monate
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
  • Zeugnis / Bescheinigung über Ausbildung / Fortbildung / fachbezogene Tätigkeit für die beantragte Tätigkeit
  • Sachkundenachweis weiterer verantwortlicher Personen
  • Grundrissplan

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Seite 1 von 4

1. Erlaubnispflichtige Tätigkeit
2. Angaben zur Person

Antragsteller(in)

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Verantwortliche(r)

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3. Angaben zum Betrieb

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Nähere Angaben über die Betriebsräume und Einrichtungen (Beschreibung der Tierhaltungseinrichtung, Grundrissplan)

Hierbei sind alle für das Züchten, Halten und Unterbringen (auch vorübergehend) genutzten Räume sowie Futtervorratsräume etc. anzugeben!

Weitere Räume mit dem grünen "+" hinzufügen

* K = Keller, E = Erdgeschoß, N = Nebengebäude; NE = Nebengebäude-Erdgeschoß usw.

4. Angaben über die maximale Anzahl der Tiere und die jeweilige Tierart (soweit zutreffend)

Weitere Angaben mit dem grünen "+" hinzufügen

Zur Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge wird Folgendes verwendet:

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Max. Dateigröße: 5 MB

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