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Landratsamt Kelheim

Straßenverkehrswesen

Donaupark 12

93309 Kelheim

stvb@landkreis-kelheim.de

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines Gelegenheitsverkehrs

nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

Hinweise
Antragsteller
Führung
Genehmigung
Anlagen

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Was möchten Sie beantragen?
Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Inhaber und Führung
Inhaber
Für die Führung der Geschäfte bestellte Personen

z. B. Bescheinigung, Dienstzeugnisse, Prüfzeugnisse

z. B. Bescheinigung, Dienstzeugnisse, Prüfzeugnisse

Betriebssitz

Hinweis

- Es ist anzugeben, welche Betriebe, in welchen Städten, der Betriebsleiter ggf. zusätzlich betreut.

- Die Anzahl der dort genehmigten Mietwagen/Taxen ist anzugeben.

- Die räumliche Entfernung zwischen Wohn- und Betriebssitz muss in einer glaubhaften Entfernung liegen, so dass der Betrieb tatsächlich und dauerhaft am Betriebssitz geleitet werden kann.

- Die wöchentliche Arbeitszeit sowie auch die Vergütung, müssen dieser leitenden Position dabei angemessen sein.

Genehmigung
Fahrzeuge

Fahrzeug

Für die Eingabe des Fahrzeugkennzeichens sind nur Großbuchstaben, Zahlen und der Bindestrich zugelassen.

 

Bitte geben Sie das KFZ-Kennzeichen ohne Leerzeichen ein.

 

Das E für Elektro- und Hybridfahrzeuge, der Saisonzeitraum bei Saisonkennzeichen, sowie das H für historische Fahrzeuge ist nicht einzugeben.

Bereits bestehende Genehmigung
Ferienziel-Reiseverkehr
Gültigkeitsdauer

Höchstdauer: 5 Jahre

Anlagen

wird in der Regel direkt vom Bundesamt für Justiz direkt an das Landratsamt übersandt

die Unterlagen sollen nicht älter als drei Monate sein

Die einzelnen Räume müssen mit dem Verwendungszweck (z. B. Räume für die Vermittlung der Fahraufträge an die Fahrer, Aufenthaltsräume, Ruheräume, Sanitärräume, usw.) versehen sein.

Für die geplante gewerbliche Nutzung "Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen" könnte eine Baugenehmigung notwendig sein. Ein entsprechender Bauantrag mit den erforderlichen Bauvorlagen könnte bei der Bauordnungsbehörde, Donaupark 12, 93309 Kelheim oder digital eingereicht werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.landkreis-kelheim.de 

Bei den Prüfungen nach Baugenehmigung und der Gefährdungsbeurteilung nach der Verordnung über Arbeitsstätten ist auf die maximal am Betriebssitz anwesenden Arbeitnehmer (ein Fahrer für jedes Fahrzeug und das Vermittlungspersonal) abzustellen.

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