Landratsamt Kelheim
SG 53 - Beurkundungswesen
Donaupark 12
93309 Kelheim
Nichtabgabe von Sorgeerklärungen gem. § 1626 a BGB, § 58 SGB VIII - ausschließlich für Kinder, deren Eltern bisher nicht miteinander verheiratet waren -
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:
Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.
(Format: PDF, JPG, GIF, PNG - max. Größe: 5 MB)
Allgemeine Anmerkung: Gem. § 1626 a BGB steht die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu, wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind, anschließend heiraten oder eine Sorgeerklärung abgeben. „Im Übrigen hat die Mutter die alleinige Sorge“ (§ 1626 a BGB). Sonstige Sorgerechtseinschränkungen durch das Familiengericht (Sorgerechtsübertragung oder -entzug) sind hiervon unberührt.
Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.
Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Voraussetzungen
Personalausweis mit freigeschalteter PIN,
Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC
Hinweis:
Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.
Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.
Voraussetzung
gültige Mailadresse
Hinweise
Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis. Beachten Sie bitte, dass Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben müssen. Dann bitte per Post oder Fax an das Landratsamt senden.
Wie geht es weiter?
Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen melden wir uns zeitnah bei Ihnen über die von Ihnen angegebenen Kontaktmöglichkeiten.