Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Tierhaltung nicht in Ordnung ist, können Sie dies Ihrem Veterinäramt beim Landkreis Kelheim mitteilen.
Um eine erste Einschätzung Ihrer Meldung vornehmen zu können, bitten wir Sie, dieses Formular vollständig auszufüllen und ggf. Bildmaterial zur Verfügung zu stellen.
Sollten wir noch weitere Unterlagen benötigen, kontaktieren wir Sie über die angegebenen Kontaktdaten.
Was passiert nach meiner Mitteilung?
Das Veterinäramt prüft zeitnah, ob die Tierhaltung bereits bekannt ist und ob ggf. schon Kontrollen stattgefunden haben. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit erfolgt die Kontrolle durch das Veterinäramt. Bei der Feststellung von Verstößen werden im Anschluss die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände veranlasst. In der Regel sind dies konkrete Anordnungen.
Im Allgemeinen muss den Tierhaltern die Chance gegeben werden, ihre Tierhaltung zu verbessern. In Einzelfällen ist auch eine Sicherstellung von Einzeltieren bis hin zur Auflösung ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung notwendig. Bewertungsgrundlage der Beurteilung sind gesetzliche Vorschriften und z. B. sachverständige Leitlinien.
Kann ich Auskunft zur Bearbeitung meiner Mitteilung erhalten?
Das Veterinäramt ist zum Datenschutz verpflichtet. Auskünfte zu den konkreten Kontrollergebnissen dürfen Ihnen daher nicht erteilt werden.
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben in einem möglichen Gerichtsverfahren herangezogen werden können.
Die von Ihnen gemachten Angaben werden zu Zwecken der amtlichen Überwachung gespeichert. Sie können jederzeit Auskunft über die von uns gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten.