Landratsamt Kelheim

Sachgebiet 33

Donaupark 12

93309 Kelheim

09441 207-0
gewerberecht@landkreis-kelheim.de
Hinweise
Ihre Daten
Antragsteller
Betrieb
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Erklärungen

Antrag auf Gaststättenerlaubnis

Scannen/Fotografieren Sie bitte folgende Dokumente:


Ausweis/Aufenthaltstitel, Führungszeugnis, Bescheinigung gem. Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelrechtliche Unterweisung, Auskunft Gewerbezentralregister, Miet-/Pachtvertrag, Grundriss, Lageplan, ev. Auszug Handelsregister

Voraussetzung
BayernID: Bayern-ID-Postfach und Ausweis mit PIN-Funktion, Lesegerät oder Smartphone mit NFC. Alternativ Bayern-ID mit Authega-Zertifikat.

 

Datenschutzerklärung

Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten können Sie unter Datenschutz | Landkreis Kelheim (landkreis-kelheim.de) abrufen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder unserem behördlichen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@landkreis-kelheim.de oder 09441 207-1121.

 

Hier finden Sie spezifische Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen dieses Formularvorgangs. 

Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Voraussetzungen

Personalausweis mit freigeschalteter PIN und

Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC

Alternativ ist auch eine Anmeldung mit Elster-Zertifikat möglich.

Hinweis:

Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.

Weiter ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.

Voraussetzung

gültige Mailadresse

Hinweise

Dieser Antrag bedarf keiner Unterschrift und kann auch ohne Bürgerkonto-Login abgesendet werden. Bei Nutzung der Bürgerkonto-Option werden jedoch einige personenbezogene Angaben bereits automatisch vorbefüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten
Antrag auf Erteilung der
Antragsteller

Bei juristischen Personen und nichtrefchtsfähigen Vereinen muss der Antragsteller ein gesetzlicher Vertreter ebendieser sein.

Juristische Person / Nichtrechtsfähiger Verein

Sitz


Deutsch: Deutsche Staatsbürgerschaft

 

EU/EWR-Ausland: Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), eines anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz

 

Andere: Staatsangehörigkeit eines Staates, welcher weder die Schweiz noch Mitglied in der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist; Bitte fügen Sie eine Kopie ihres Ausweises bei


Hat die oben genannte Person Vermögensauskünfte abgeben müssen?


Angaben über den Betrieb

Betriebsstätte


z.B. Schank- und Speisewirtschaft, Trinkhalle, Diskothek o.ä.


Gesonderte Erlaubnis der Betriebssitzgemeinde erforderlich


Eigentümer / Verpächter des Betriebsgrundstücks


Beschäftigte

Betriebsräume

Es sind alle Räumlichkeiten anzugeben, welche für den Gaststättenbetrieb genutzt werden. Zum Beispiel Gastraum, Freiflächen, Küche, Lagerräume, Personalräume, Gästetoiletten, Personal Toiletten, etc. 

Antrag auf vorläufige Erlaubnis nach § 11 GastG

Nur möglich bei Fortführung bestehender Betriebe ohne Änderung der Betriebsräume oder der Betriebsart

Bitte beachten Sie Folgendes:

Erfolgt während des laufenden Antragsverfahrens eine Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung einer unbefristeten Gaststättenerlaubnis, so ist nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Kostengesetzes (KG) ein Zehntel bis drei Viertel der Gebühr zu erheben, die für die Erlaubniserteilung festgesetzt worden wäre.
Die Abrechnung erfolgt nach Verfahrensstand.

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